Häufige Fragen

Was Mandanten uns zuerst fragen

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Was für Ihren Fall gilt, klären wir im Gespräch — der erste Kontakt kostet nichts.

Was kostet der erste Kontakt?

Der erste Kontakt kostet nichts. Wir prüfen Ihre Anfrage unverbindlich und sagen Ihnen, ob und wie wir Sie vertreten können. Für ein anschließendes Erstberatungsgespräch gelten die Grenzen des § 34 RVG; den konkreten Rahmen stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Auf Anfragen über das Formular melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wenn es eilt — etwa bei einer laufenden Kündigungsfrist oder einer drohenden Antragspflicht — rufen Sie besser direkt an.

Kommt mit dem Formular schon ein Mandat zustande?

Nein. Mit dem Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Ein Mandat beginnt erst, wenn wir die Vertretung geklärt haben und Sie eine schriftliche Vergütungsvereinbarung erhalten. Bitte schildern Sie uns deshalb zunächst nur die Eckpunkte und keine sensiblen Details.

Wie wird die Vergütung berechnet?

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); die Gebühren knüpfen häufig an den Gegenstandswert an. Bei umfangreicheren Mandaten vereinbaren wir stattdessen oft ein Stunden- oder Pauschalhonorar. In beiden Fällen halten wir die Kosten schriftlich fest, bevor wir tätig werden.

Ich bin rechtsschutzversichert — übernimmt das meine Versicherung?

Ob und in welchem Umfang Ihre Angelegenheit gedeckt ist, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Wir unterstützen Sie bei der Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Versicherung, können die Entscheidung des Versicherers aber nicht vorwegnehmen.

In welchen Rechtsgebieten beraten Sie?

Wir arbeiten in drei Schwerpunkten: Insolvenz & Sanierung, Arbeitsrecht sowie IT-Recht & Datenschutz. Anliegen außerhalb dieser Gebiete nehmen wir nicht an — dann sagen wir Ihnen das gleich, statt Zeit zu verlieren.

Beraten Sie auch Privatpersonen?

Ja. Wir vertreten Unternehmen und deren Geschäftsführung ebenso wie Privatmandantinnen und Privatmandanten, etwa bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Fragen zum Kündigungsschutz.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Mit dem Mandat erhalten Sie eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner und wissen jederzeit, woran wir gerade arbeiten. Über jeden wichtigen Schritt informieren wir Sie.

Beraten Sie auch auf Englisch?

Ja, wir beraten auf Deutsch und auf Englisch. Eine englischsprachige Kurzfassung dieser Seite finden Sie unter /en; Schriftsätze und Verträge bearbeiten wir in beiden Sprachen.

Wo sitzt die Kanzlei, und kann ich vorbeikommen?

Unser Sitz ist in der Reinsburgstraße 27 in 70178 Stuttgart. Termine in der Kanzlei finden nach vorheriger Vereinbarung statt; vieles lässt sich vorab telefonisch oder per Video klären.

Ab wann muss ich bei Zahlungsschwierigkeiten handeln?

Sobald Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) im Raum steht, beginnen die Antragsfristen des § 15a InsO zu laufen — und damit auch das Haftungsrisiko der Geschäftsführung. Die Prüfung der Insolvenzreife sollte deshalb am Anfang stehen, nicht am Ende.

Was passiert mit den Daten aus dem Formular?

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten zu Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Ihren Rechten stehen in den Datenschutzhinweisen.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Mit einer Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.