Kosten & Vergütung

Transparenz von Anfang an

Rechtsberatung darf kein Blindflug sein. Wir sagen Ihnen, wie sich die Vergütung zusammensetzt, bevor Kosten entstehen.

Der erste Kontakt kostet nichts. Wir prüfen Ihre Anfrage unverbindlich. Die Kosten für ein Mandat vereinbaren wir schriftlich, bevor wir tätig werden.

Gesetzliche Gebühren

Nach dem RVG.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren knüpfen häufig an den Gegenstandswert an, also an die wirtschaftliche Bedeutung Ihrer Sache.

Honorarvereinbarung

Auf Stunden- oder Pauschalbasis.

Bei umfangreicheren Mandaten ist ein festes Honorar oft die transparentere Lösung. Wir besprechen den Rahmen offen und halten ihn schriftlich fest, bevor wir tätig werden.

Erstberatung

Klarer Rahmen vorab.

Für ein erstes Beratungsgespräch gelten die Grenzen des § 34 RVG. Den konkreten Rahmen stimmen wir vorher mit Ihnen ab, damit von Anfang an Klarheit besteht.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, unterstützen wir Sie bei der Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Versicherung. Ob und in welchem Umfang Ihre Angelegenheit gedeckt ist, richtet sich nach Ihrem Vertrag.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Vereinbarung. Die für Ihren Fall maßgeblichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und werden vor der Beauftragung ausdrücklich mit Ihnen besprochen.

Rahmen für Ihr Anliegen klären?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, wie wir vorgehen würden und was das voraussichtlich kostet.