Eigenverwaltung: Sanierung unter eigener Leitung
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung am Ruder — das Gericht bestellt statt eines Insolvenzverwalters nur einen Sachwalter zur Überwachung.
Wann sich ein Insolvenzverfahren in eigener Regie führen lässt und warum der Zeitpunkt über das Schutzschirmverfahren entscheidet.