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Geschäftsführer · Rechtsanwalt

Dr. Frank Volker Schäffler

Individual- und kollektives Arbeitsrecht, Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Stand der Angaben: Name, Funktion, Kammer und Zulassungsjahr sind amtlich belegt (Handelsregister HRB 752947 bzw. amtliches Anwaltsverzeichnis). Das Porträtfoto, die Zuordnung zum Rechtsgebiet und die Themenliste sind noch nicht von der Kanzlei bestätigt und werden vor der Veröffentlichung ersetzt.

Im Individualarbeitsrecht führen wir Verfahren und verhandeln Trennungen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt dabei zuerst die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG — sie läuft ab Zugang der Kündigung und lässt sich nicht verlängern.

Bei Aufhebungsverträgen geht es neben der Abfindung um Freistellung, Zeugnis und die Frage, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III droht.

Schwerpunkt

Arbeitet überwiegend im Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Für Unternehmen, die eine Umstrukturierung oder einen Personalabbau rechtssicher umsetzen wollen, und für Fach- und Führungskräfte, die eine Trennung oder ihren Kündigungsschutz verhandeln.

Dr. Frank Volker Schäffler

Auf einen Blick

Funktion
Geschäftsführer · Rechtsanwalt
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Zulassung
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, zugelassen seit 2004
Sprachen
Deutsch, Englisch
Standort
Reinsburgstraße 27 · 70178 Stuttgart

Themen

  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Zeugnis und Wettbewerbsverbot
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten