Team › Dr. Frank Volker Schäffler
Geschäftsführer · Rechtsanwalt
Dr. Frank Volker Schäffler
Individual- und kollektives Arbeitsrecht, Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Im Individualarbeitsrecht führen wir Verfahren und verhandeln Trennungen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt dabei zuerst die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG — sie läuft ab Zugang der Kündigung und lässt sich nicht verlängern.
Bei Aufhebungsverträgen geht es neben der Abfindung um Freistellung, Zeugnis und die Frage, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III droht.
Schwerpunkt
Arbeitet überwiegend im Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Für Unternehmen, die eine Umstrukturierung oder einen Personalabbau rechtssicher umsetzen wollen, und für Fach- und Führungskräfte, die eine Trennung oder ihren Kündigungsschutz verhandeln.
Auf einen Blick
- Funktion
- Geschäftsführer · Rechtsanwalt
- Rechtsgebiet
- Arbeitsrecht
- Zulassung
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart, zugelassen seit 2004
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
- Standort
- Reinsburgstraße 27 · 70178 Stuttgart
Themen
- Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsverträge und Abfindungen
- Zeugnis und Wettbewerbsverbot
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Team
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