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Geschäftsführer · Rechtsanwalt

Dr. Frank Volker Schäffler

Individual- und kollektives Arbeitsrecht, Vertretung vor den Arbeitsgerichten.

Im Individualarbeitsrecht führen wir Verfahren und verhandeln Trennungen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt dabei zuerst die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG — sie läuft ab Zugang der Kündigung und lässt sich nicht verlängern.

Bei Aufhebungsverträgen geht es neben der Abfindung um Freistellung, Zeugnis und die Frage, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III droht.

Schwerpunkt

Arbeitet überwiegend im Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Für Unternehmen, die eine Umstrukturierung oder einen Personalabbau rechtssicher umsetzen wollen, und für Fach- und Führungskräfte, die eine Trennung oder ihren Kündigungsschutz verhandeln.

Dr. Frank Volker Schäffler

Auf einen Blick

Funktion
Geschäftsführer · Rechtsanwalt
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Zulassung
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, zugelassen seit 2004
Sprachen
Deutsch, Englisch
Standort
Reinsburgstraße 27 · 70178 Stuttgart

Themen

  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Zeugnis und Wettbewerbsverbot
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten