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Insolvenz & Sanierung

Eigenverwaltung: Sanierung unter eigener Leitung

Wann sich ein Insolvenzverfahren in eigener Regie führen lässt und warum der Zeitpunkt über das Schutzschirmverfahren entscheidet.

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung am Ruder — das Gericht bestellt statt eines Insolvenzverwalters nur einen Sachwalter zur Überwachung.

Bei der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO bleibt die Geschäftsführung während des Insolvenzverfahrens am Ruder. Anders als im Regelverfahren übernimmt kein Insolvenzverwalter die Kontrolle. Das Gericht bestellt einen Sachwalter, der die Geschäftsleitung überwacht. Voraussetzung ist, dass die Eigenverwaltung nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führt und die Planung nach § 270a InsO belastbar ist.

Für Unternehmen hat das zwei Vorteile: Das eigene Management kennt den Betrieb am besten, und der Fortführungsgedanke steht im Vordergrund. Wer diesen Weg gehen will, sollte früh prüfen, ob ein Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO in Frage kommt. Es lässt sich nur beantragen, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Ihr nächster Schritt

Ob das auf Ihren Fall zutrifft, hängt an Details, die sich in wenigen Minuten klären lassen. Mehr zum Rechtsgebiet finden Sie unter Insolvenz & Sanierung — oder Sie schildern uns Ihre Situation direkt.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns an.